Außenanlagen und Winterdienst
Höfe, Zufahrten, Stellplätze und Grünflächen das ganze Jahr über, im Winter mit dokumentierter Räum- und Streupflicht. Damit Ihre Verkehrssicherungspflicht nachweisbar erfüllt ist.

Worum es geht
Im Winter zählt nicht der gute Wille, sondern der Nachweis.
Als Eigentümer oder Verwalter tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Stürzt jemand auf einem vereisten Zugang, ist entscheidend, ob Sie belegen können, wann geräumt und gestreut wurde. Ein mündlich beauftragter Nachbar hilft Ihnen in diesem Moment nicht weiter.
Wir übernehmen die Pflicht vertraglich und dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und eingesetztem Streumittel. Geräumt wird in den gesetzlichen Zeiten, bei anhaltendem Schneefall auch mehrfach. Die Kontrolle läuft nach Wetterlage, nicht nach Kalender.
- Räumen werktags ab 07:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 08:00 Uhr
- Einsatzdokumentation als Nachweis für Versicherung und Verwaltung
- Streugut umweltverträglich, Splitt statt Salz wo vorgeschrieben
Leistungsumfang
Das ganze Jahr über.
Winterdienst
- Gehwege, Zugänge und Hauseingänge räumen
- Zufahrten, Stellplätze und Tiefgaragenrampen
- Streuen nach Bedarf, Nachkontrolle bei Dauerfrost
- Schneelagerung ohne Behinderung von Flucht- und Rettungswegen
Außenflächen
- Höfe, Wege und Parkflächen kehren
- Laub aufnehmen und entsorgen
- Unkraut in Fugen und an Randsteinen entfernen
- Abfälle und Zigarettenreste im Eingangsbereich
Grünpflege
- Rasenflächen mähen und Kanten abstechen
- Hecken und Sträucher in Form schneiden
- Beete pflegen und Grünschnitt entsorgen
- Bewässerung in Trockenperioden nach Absprache
Für den Winterdienst schließen wir einen Saisonvertrag von Oktober bis April ab. So ist die Bereitschaft gesichert, bevor der erste Schnee fällt, und nicht erst wenn er liegt.
Ist Ihre Räum- und Streupflicht sauber geregelt?
Wir übernehmen sie vertraglich und dokumentiert. Vor dem Winter geklärt ist besser als danach diskutiert.

