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Oberndorferstraße 1b · 85622 Feldkirchen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Reinigungs- und Serviceleistungen von PerfClean Objektreinigung, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.

Hinweis: Diese Bedingungen sind ein sorgfältig erstellter Entwurf und ersetzen keine Rechtsberatung. Vor dem Livegang sollten sie von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt auf die tatsächlichen Abläufe des Betriebs geprüft werden.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungs-, Hausmeister- und Winterdienstleistungen zwischen PerfClean Objektreinigung, Inhaber A. Matimbe, Oberndorferstraße 1b, 85622 Feldkirchen (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Auftraggeber.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Grundlage jedes Angebots ist das gemeinsam abgestimmte Leistungsverzeichnis, das Flächen, Frequenzen und Reinigungstiefe beschreibt.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Arbeiten zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Leistungsverzeichnis. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, werden gesondert beauftragt und abgerechnet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Reinigungsablauf und die eingesetzten Verfahren nach fachlichen Gesichtspunkten zu bestimmen. Auf Vorgaben von Belagsherstellern wird Rücksicht genommen, soweit sie dem Auftragnehmer bekannt gemacht wurden.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt kostenfrei zur Verfügung:

  • Zutritt zu den zu reinigenden Flächen zu den vereinbarten Zeiten
  • Wasser und Strom in ausreichender Menge
  • einen abschließbaren Raum zur Unterbringung von Geräten und Material, soweit erforderlich
  • Informationen zu Besonderheiten der Beläge, Anlagen und Sicherheitsvorschriften

Kann eine vereinbarte Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erbracht werden, gilt sie als erbracht und wird berechnet.

5. Personal

Der Auftragnehmer setzt eigenes, sozialversicherungspflichtig angestelltes Personal ein. Für Leistungen mit besonderer Zulassung kann der Auftragnehmer nach vorheriger Information des Auftraggebers Nachunternehmer beauftragen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate nach deren Ende keine Mitarbeitenden des Auftragnehmers abzuwerben oder unmittelbar zu beschäftigen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich zum Monatsende, bei einmaligen Leistungen nach Ausführung.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

Ändern sich die Personalkosten durch tarifliche oder gesetzliche Vorgaben, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Die Anpassung wird dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.

7. Mängelrüge und Nacherfüllung

Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Ausführung der Leistung, in Textform anzuzeigen. Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung.

Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder verweigert wird, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu. Die kurze Rügefrist ist erforderlich, weil sich der Zustand gereinigter Flächen durch Nutzung laufend verändert.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Nachweis wird auf Verlangen vorgelegt. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen, damit sie dokumentiert und der Versicherung gemeldet werden können.

9. Schlüssel und Zutritt

Übergebene Schlüssel und Zutrittsmedien werden gesichert verwahrt und nur an eingewiesene Mitarbeitende ausgegeben. Die Übergabe wird schriftlich dokumentiert. Der Verlust wird unverzüglich angezeigt.

10. Vertragsdauer und Kündigung

Verträge über wiederkehrende Leistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.

Winterdienstverträge werden für die Saison von Oktober bis April geschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

11. Verschwiegenheit und Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeitenden zur Verschwiegenheit über alle Informationen, die ihnen im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand dieser Bedingungen: 2026