Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass diese Website von möglichst allen Menschen genutzt werden kann. Hier steht, was wir dafür getan haben, wo Grenzen bestehen und wie Sie uns Barrieren melden können.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website unter perf-clean.meu.land einschließlich aller Unterseiten. Sie wurde zuletzt im August 2026 überprüft und aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.2, Stufe AA. Die Website ist nach unserer eigenen Einschätzung weitgehend mit diesen Anforderungen vereinbar. Eine formale Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat bisher nicht stattgefunden.
Was wir umgesetzt haben
- Alle Inhaltsbilder haben aussagekräftige Alternativtexte in deutscher Sprache.
- Die Seite lässt sich vollständig mit der Tastatur bedienen. Der Fokus ist sichtbar hervorgehoben.
- Ein Sprunglink am Seitenanfang führt direkt zum Inhalt und überspringt die Navigation.
- Der Vorher-Nachher-Regler auf der Startseite ist als Schieberegler ausgezeichnet und lässt sich mit den Pfeiltasten sowie den Tasten Pos1 und Ende bedienen.
- Das aufklappbare Leistungsmenü und die Fragenliste geben ihren Zustand an unterstützende Technik weiter.
- Texte und Bedienelemente erreichen die geforderten Kontrastwerte. Die Schriftgröße lässt sich im Browser vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen.
- Wenn im Betriebssystem die Einstellung zur Reduzierung von Bewegung aktiv ist, werden Bewegungseffekte abgeschaltet.
- Die Seite ist von 320 Pixel Breite an ohne waagerechtes Scrollen nutzbar.
- Formularfelder haben sichtbare Beschriftungen, Pflichtfelder sind gekennzeichnet und Fehlermeldungen benennen das betroffene Feld.
Bekannte Einschränkungen
- Die Rechtstexte enthalten längere Fachbegriffe und lange Sätze. Eine Fassung in Leichter Sprache liegt noch nicht vor.
- Es gibt derzeit keine Fassung der Inhalte in Deutscher Gebärdensprache.
- Der Vorher-Nachher-Regler vermittelt seine Aussage überwiegend visuell. Der begleitende Text beschreibt den Unterschied, ersetzt aber nicht den Bildeindruck.
Wir arbeiten daran, diese Punkte zu verbessern. Wenn Sie eine Information brauchen, die für Sie nicht zugänglich ist, stellen wir sie Ihnen auf Anfrage in einer anderen Form bereit, etwa telefonisch oder als einfaches Textdokument.
Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Melden Sie sie uns gern. Wir antworten am selben oder am nächsten Werktag.
PerfClean Objektreinigung
Inhaber: A. Matimbe
Oberndorferstraße 1b, 85622 Feldkirchen
Telefon: +49 89 0000 0000
E-Mail: info@perf-clean.meu.land
Schlichtungsverfahren
Führt unsere Rückmeldung aus Ihrer Sicht nicht weiter, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden: www.marktueberwachungsstelle.de.
Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Anbieter bestimmter Dienstleistungen seit dem 28. Juni 2025 zur barrierefreien Gestaltung. Für Kleinstunternehmen gelten bei Dienstleistungen Ausnahmen. Unabhängig davon halten wir Barrierefreiheit für selbstverständlich und setzen die oben beschriebenen Maßnahmen freiwillig um.

