Häufige Fragen
Was Auftraggeber vor der Beauftragung wissen wollen, offen beantwortet. Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie an oder schreiben Sie uns.
Angebot und Preise
Bevor Sie beauftragen.
Der Preis ergibt sich aus Fläche, Belagsart, Frequenz und Reinigungstiefe. Seriös lässt sich das erst nach einer Begehung sagen. Die Begehung ist kostenfrei, das Angebot erhalten Sie als Leistungsverzeichnis mit einzeln ausgewiesenen Positionen. Wer Ihnen ohne Ortstermin einen Quadratmeterpreis nennt, rechnet entweder mit Puffer oder muss später nachfordern.
Unterhaltsreinigung läuft üblicherweise als unbefristeter Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende. Einmalige Leistungen wie Grund- oder Bauendreinigung beauftragen Sie ohne jede Bindung. Beim Winterdienst arbeiten wir mit einem Saisonvertrag von Oktober bis April.
Ja. Genau dafür ist das Leistungsverzeichnis gedacht. Ziehen Sie eine Etage ab oder kommt eine Fläche dazu, passen wir die betroffene Position an, ohne den ganzen Vertrag neu zu verhandeln. Änderungen halten wir schriftlich fest, damit die Abrechnung nachvollziehbar bleibt.
Ja, etwa Praxen, Kanzleien, kleinere Bürogemeinschaften und Mehrfamilienhäuser. Entscheidend ist weniger die Größe als die Erreichbarkeit: Liegt Ihr Objekt in München oder im östlichen Umland, lohnt sich der Einsatz auch bei wenigen Stunden pro Woche.
Ablauf und Personal
Während der Zusammenarbeit.
Einmalige Leistungen planen wir in der Regel innerhalb weniger Tage ein. Für eine laufende Unterhaltsreinigung mit festem Team brauchen wir etwas Vorlauf, um Personal einzuarbeiten. Das ist genau der Punkt, an dem sich Qualität entscheidet, deshalb sagen wir hier lieber einen realistischen Termin zu.
Es arbeitet ein festes, namentlich benanntes Team in Ihrem Objekt. Die Schlüsselübergabe wird schriftlich dokumentiert, Schlüssel werden gesichert verwahrt und nur an eingewiesene Mitarbeitende ausgegeben. Ein Wechsel im Team wird vorher angekündigt.
Ja. Der Großteil der Unterhaltsreinigung findet vor Arbeitsbeginn oder nach Feierabend statt. In Produktion und Logistik richten wir uns nach Ihrem Schichtplan, bei Handel und Gastronomie nach Ihren Öffnungszeiten.
Sie melden es Ihrem Objektleiter, direkt und ohne Ticketsystem. Wir nehmen die Meldung am selben Werktag auf und arbeiten nach. Wiederkehrende Punkte fließen in die Begehungsprotokolle ein, damit sie nicht erneut auftreten.
Geräte, Maschinen und Reinigungsmittel bringen wir mit. Verbrauchsmaterial wie Seife, Papier und Hygienebeutel können Sie selbst stellen oder über uns beziehen. Wenn wir es übernehmen, kontrollieren wir den Bestand und füllen nach, bevor etwas ausgeht.
Sicherheit und Rechtliches
Absicherung und Nachweise.
Ja, es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden im Rahmen unserer Tätigkeit abdeckt. Den Nachweis legen wir vor Vertragsschluss vor, ebenso Bescheinigungen über angemeldetes Personal.
Die Reinigung führen unsere eigenen, angestellten Mitarbeitenden aus. Für Sonderleistungen mit besonderer Zulassung, etwa Höhenarbeiten mit Seilzugang oder Arbeiten an Elektrik, ziehen wir Fachbetriebe hinzu. Das sagen wir Ihnen vorher und nennen den Betrieb.
Für Schäden, die wir bei der Ausführung verursachen, haften wir im Rahmen unserer Betriebshaftpflicht. Melden Sie einen Schaden bitte zeitnah, damit wir ihn dokumentieren und der Versicherung melden können. Das Vorgehen ist in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
Wir verarbeiten nur die Daten, die für Angebot, Vertrag und Ausführung nötig sind. Details stehen in unserer Datenschutzerklärung. Für Objekte mit besonderem Schutzbedarf schließen wir zusätzlich eine Verschwiegenheitsvereinbarung ab.
Ihre Frage steht nicht dabei?
Schreiben Sie uns. Wir antworten am selben Werktag, auch wenn die Antwort einmal lautet, dass wir es nicht anbieten.

